Ratgeber · Unfall & Schaden
Unfall bei Nässe, Laub und Glätte: Was tun?
Nach einem Unfall gilt: zuerst sichern, dann helfen, dann dokumentieren. Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Verletzten helfen und im Zweifel 112 rufen. Danach tauschen Sie die Daten mit dem anderen Beteiligten aus, machen Fotos und informieren Ihre Versicherung. Für die Reparatur können Sie den Schaden mit ein paar Fotos online melden.
Nasses Laub, Nebel am See und die ersten glatten Morgen im Hegau verlängern im Herbst den Bremsweg. Hier finden Sie die Schritte in der richtigen Reihenfolge, wer in der Regel zahlt und was danach bei uns in Singen passiert.

Karl-Heinz Günzel
Administration · 10. Oktober 2026

Die ersten Minuten: Unfallstelle sichern
Ruhe bewahren ist leichter gesagt als getan. Eine feste Reihenfolge hilft.
Warnblinker einschalten
Sofort nach dem Anhalten, damit Nachfolgende gewarnt sind.
Warnweste anziehen
Noch im Auto, bevor Sie aussteigen. Bei früher Dunkelheit werden Sie sonst leicht übersehen.
Warndreieck aufstellen
Als Faustregel innerorts etwa 50 Meter, auf der Landstraße etwa 100 Meter und auf der Autobahn etwa 200 Meter hinter der Unfallstelle. Vor Kurven und Kuppen lieber früher aufstellen.
In Sicherheit bringen
Mitfahrer hinter die Leitplanke. Ist niemand verletzt, stellen Sie fahrbereite Autos nach ein paar Fotos an den Rand.

Erste Hilfe und wann die Polizei sinnvoll ist
Sind Menschen verletzt, hat Erste Hilfe Vorrang vor allem anderen. Rufen Sie den Notruf 112 und bleiben Sie bei der verletzten Person, bis Hilfe kommt.
Bei einem kleinen Blechschaden muss nicht immer die Polizei kommen. In diesen Fällen ist ein Anruf unter 110 sinnvoll:
- Es gibt Verletzte.
- Sie sind sich mit dem anderen Fahrer nicht einig, wer schuld ist.
- Der andere will keine Daten nennen oder wirkt alkoholisiert.
- Ein Beteiligter fährt mit Mietwagen, Firmenwagen oder ausländischem Kennzeichen.
- Der Verursacher ist weggefahren, etwa bei einem Parkschaden.
Fahren Sie nach einem Unfall nie einfach weiter, auch nicht nach einem Kratzer an einem parkenden Auto. Das gilt als Unfallflucht.
Daten austauschen, Fotos machen, Unfallbericht ausfüllen
Sobald alle in Sicherheit sind, sammeln Sie diese Angaben:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des anderen Fahrers und, falls abweichend, des Halters
- Kennzeichen und Fahrzeugtyp
- Name der Versicherung des anderen und wenn möglich die Versicherungsnummer
- Ort und Uhrzeit, dazu Wetter und Straßenzustand, etwa nass, Laub oder Reif
- Namen und Telefonnummern von Zeugen
Fotografieren Sie die Unfallstelle aus mehreren Richtungen, die Position der Autos, Bremsspuren und Laub auf der Fahrbahn. Dazu jeden Schaden einmal aus der Entfernung und einmal aus der Nähe. Diese Bilder helfen auch, wenn Sie den Schaden online melden.
Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen
Der Europäische Unfallbericht hilft, den Hergang gemeinsam festzuhalten. Unterschreiben Sie aber nichts, was Sie nicht verstehen, und geben Sie vor Ort kein Schuldanerkenntnis ab. Wer schuld ist, klären die Versicherungen.
Versicherung informieren: wer zahlt was?
Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer Versicherung, auch wenn Sie nicht schuld sind. Wer zahlt, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat und wie Sie versichert sind. Je nach Vertrag kann es Abweichungen geben.
| Versicherung | Zahlt in der Regel | Typischer Fall im Herbst |
|---|---|---|
| Haftpflicht des Verursachers | Schäden am Auto des Geschädigten | Sie stehen an der Ampel, jemand rutscht auf Laub auf |
| Teilkasko | Bestimmte Schäden am eigenen Auto, etwa Wild, Glas, Sturm, Hagel | Wildunfall im Hegau, Ast fällt bei Sturm aufs Dach |
| Vollkasko | Schäden am eigenen Auto, auch wenn Sie selbst schuld sind | Sie rutschen bei Reif in die Leitplanke |
Bei der Vollkasko lohnt vor einem kleinen Schaden ein Blick auf Selbstbeteiligung und mögliche Rückstufung. Das ist keine Rechtsberatung – im Zweifel hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder ein Anruf bei Ihrer Versicherung bzw. Versicherungsagentur.
Geschädigt oder selbst verursacht: Was das für die Reparatur bedeutet
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, zahlt in der Regel die Haftpflicht des Verursachers Ihre Reparatur. Als Geschädigter dürfen Sie in der Regel selbst entscheiden, in welcher Werkstatt Ihr Auto repariert wird. Sie können also zu dem Betrieb gehen, dem Sie vertrauen. Bei größeren Schäden bewertet in der Regel ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger den Schaden. Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Was bei Kasko, Leasing und Finanzierung gilt, lesen Sie im Ratgeber Freie Werkstattwahl.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht, läuft die Reparatur am eigenen Auto über die Vollkasko, wenn Sie eine haben, oder Sie zahlen selbst. Den Schaden am anderen Auto übernimmt Ihre Haftpflicht. In beiden Fällen bekommen Sie bei uns vorab einen Kostenvoranschlag. Den Ablauf beschreibt Unfall & Karosserie.
Mit Werkstattbindung? Auch dann sind Sie bei uns richtig
Viele Kaskotarife haben eine Werkstattbindung. Das ist oft eine bewusste Entscheidung für einen günstigeren Beitrag, und völlig in Ordnung. Manche Kunden sind dann unsicher, ob sie überhaupt bei uns anrufen dürfen.
Unsere Antwort ist einfach: Auch mit Werkstattbindung sind Sie bei uns richtig. Rufen Sie uns an, wir finden für jeden Vertrag eine Lösung. Wir sind Partnerwerkstatt vieler Versicherungen und klären gern mit Ihnen gemeinsam, wie es in Ihrem Fall weitergeht. Sie erreichen uns über Kontakt.
Abschleppen, Ersatzwagen und Reparatur bei Klink
Ist Ihr Auto nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, kümmern wir uns um das Abschleppen in unsere Werkstatt in der Josef-Schüttler-Straße 8 in Singen. Damit Sie mobil bleiben, stellen wir für die Dauer der Reparatur einen Ersatzwagen. Als Geschädigter haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall. Hol- und Bringservice und Ersatzwagen beschreibt die Seite Service.
Schaden online melden
Kurz beschreiben, was passiert ist, Fotos hochladen – direkt vom Handy.
Kostenvoranschlag und Termin
Wir melden uns, sehen uns den Schaden an und erstellen einen Kostenvoranschlag. Sie bekommen einen verbindlichen Fertigstellungstermin.
Abwicklung auf Wunsch
Auf Wunsch übernehmen wir die Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Welche Unterlagen gebraucht werden, besprechen wir vorab.
Reparatur unter einem Dach
Karosseriebau und Fahrzeuglackierung bei uns im Haus, mit Original-Ersatzteilen, computergesteuerter Farbmischung und Lackierkabine. Auf unsere Arbeit geben wir Garantie, je nach Versicherungspartner bis zu 7 Jahre.

Vorbeugen: sicher durch Herbst und Winter
Ein paar Gewohnheiten senken das Risiko deutlich, gerade auf den Landstraßen im Hegau und rund um den Bodensee.
- Reifen rechtzeitig wechseln und das Profil prüfen. Bei Glätte und Schnee sind Winterreifen vorgeschrieben.
- Abstand vergrößern, auf nassem Laub und bei Reif wird der Bremsweg länger.
- In Waldstücken langsamer fahren, besonders in der Dämmerung, wenn Wild unterwegs ist.
- Licht und Scheiben sauber halten.
- Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten griffbereit lassen.
Kleine Dellen und Kratzer lassen sich oft ohne großen Aufwand beheben, mehr unter Smart Repair & Hagel.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?
Nicht bei jedem kleinen Blechschaden. Sinnvoll ist der Anruf bei Verletzten, bei Streit über die Schuld, bei Verdacht auf Alkohol und wenn der Verursacher weggefahren ist.
Wo stelle ich das Warndreieck auf?
Als Faustregel innerorts etwa 50 Meter, auf der Landstraße etwa 100 Meter und auf der Autobahn etwa 200 Meter hinter der Unfallstelle. Vor Kurven und Kuppen besser früher.
Welche Fotos brauche ich für die Schadenmeldung?
Die Unfallstelle aus mehreren Richtungen, die Position der Autos und jeden Schaden aus der Entfernung und aus der Nähe. Damit können Sie den Schaden bei uns online melden.
Darf ich nach einem unverschuldeten Unfall die Werkstatt selbst wählen?
In der Regel ja. Als Geschädigter entscheiden Sie meist selbst, wo Ihr Auto repariert wird, und die Haftpflicht des Verursachers zahlt die Reparatur. Das ist keine Rechtsberatung – im Zweifel hilft ein Anruf bei Ihrer Versicherung bzw. Versicherungsagentur.
Ich habe einen Tarif mit Werkstattbindung. Kann ich trotzdem zu Klink kommen?
Auch mit Werkstattbindung sind Sie bei uns richtig. Rufen Sie uns an, wir finden für jeden Vertrag eine Lösung.
Bekomme ich während der Reparatur einen Ersatzwagen?
Ja, wir stellen Ihnen für die Dauer der Reparatur einen Ersatzwagen. Ist Ihr Auto nicht mehr fahrbereit, kümmern wir uns auch um das Abschleppen.
Unfall gehabt? Wir kümmern uns um den Rest
Melden Sie den Schaden online mit ein paar Fotos oder rufen Sie uns an. Wir melden uns, erstellen einen Kostenvoranschlag und übernehmen auf Wunsch die Abwicklung mit Ihrer Versicherung.
Mo – Do 07:30 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr · Freitag 07:30 – 13:00 Uhr
