Ratgeber · Versicherung
Freie Werkstattwahl nach einem Unfall: Was Sie dürfen
Freie Werkstattwahl heißt: Nach einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie als Geschädigter in der Regel selbst, in welcher Werkstatt Ihr Auto repariert wird. Läuft der Schaden über Ihre eigene Kfz-Versicherung, also die Kasko, oder ist das Auto geleast oder finanziert, kommt es zusätzlich auf Ihren Vertrag an.
In diesem Ratgeber lesen Sie, was beim Haftpflichtschaden gilt, was Ihre Police bei Kasko regelt und worauf Sie bei Leasing und Finanzierung achten. Jede Rechtsaussage ist mit Quelle verlinkt. Am Ende steht, wie wir in Singen den Schaden mit Ihnen aufnehmen und die Versicherung einbinden.

Karl-Heinz Günzel
Administration · 11. Oktober 2026

Freie Werkstattwahl kurz erklärt
Freie Werkstattwahl bedeutet: Wer unverschuldet einen Unfall hat, darf in der Regel selbst bestimmen, welche Werkstatt sein Auto repariert. Die Kosten trägt die Kfz-Haftpflicht des Verursachers. Bei Kaskoschäden, Leasing und Finanzierung können Verträge eine Werkstatt vorsehen. Klink Karosserie & Lackierzentrum in Singen repariert Unfallschäden für Geschädigte aus dem Hegau und vom Bodensee und übernimmt auf Wunsch die Abwicklung mit der Versicherung.
Freie Werkstattwahl bei unverschuldetem Unfall (Haftpflichtschaden)
Hat ein anderer den Unfall verursacht, zahlt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden an Ihrem Auto. Das nennt man Haftpflichtschaden. Laut ADAC dürfen Sie sich als Geschädigter die Reparaturwerkstatt dann selbst aussuchen (ADAC zur Werkstattbindung, Artikel vom 14.11.2023). Auch die ADAC-Übersicht zu den Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall nennt die freie Wahl der Werkstatt als Regel (ADAC: Ansprüche nach dem Unfall, Seitenstand 26.08.2026).
Die Grundlage steht im Gesetz. Nach § 249 BGB muss der Schädiger den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestünde. Bei einer beschädigten Sache kann der Geschädigte stattdessen den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen (Stand 11.10.2026). Zusammen mit den ADAC-Hinweisen heißt das in der Praxis: Sie bestimmen, wer Ihr Auto repariert.
Ihre eigene Werkstattbindung spielt dabei keine Rolle. Sie betrifft laut ADAC ausschließlich Kaskoschäden, und der Rabatt wirkt nur auf die Kaskoprämie, nicht auf die Haftpflicht.
- Gilt für Schäden, die ein anderer verursacht hat.
- Bezahlt wird in der Regel von der Kfz-Haftpflicht des Verursachers.
- Eine Werkstattbindung im eigenen Kaskotarif betrifft diesen Fall nicht.
Freie Werkstattwahl bei der Kfz-Versicherung: Kasko hängt vom Vertrag ab
Anders ist es, wenn Sie Ihre eigene Versicherung in Anspruch nehmen, also Teilkasko oder Vollkasko. Viele Kaskotarife haben eine Werkstattbindung. Laut Verbraucherzentrale zahlen Sie in solchen Tarifen günstigere Kaskobeiträge, wenn Sie im Schadenfall eine vom Versicherer empfohlene Werkstatt wählen. Einige Tarife können die Werkstatt auch vorgeben (Verbraucherzentrale zur Kfz-Versicherung, Stand 04.11.2025).
Die Werkstattbindung gilt laut ADAC auch für Teilkaskoschäden wie Wildunfall und Hagel und für selbst verschuldete Vollkaskoschäden (ADAC, Artikel vom 14.11.2023). Inspektion und Wartung sind nie an eine Werkstatt gebunden. Was gilt, wenn Sie trotz Werkstattbindung eine andere Werkstatt wählen, steht in Ihren Vertragsbedingungen. Prüfen Sie deshalb Ihre Police und fragen Sie vor der Reparatur bei Ihrer Versicherung nach. Das empfiehlt auch die Verbraucherzentrale.
| Situation | Was gilt | Ihr nächster Schritt |
|---|---|---|
| Unverschuldeter Unfall | Sie wählen die Werkstatt in der Regel selbst | Werkstatt Ihres Vertrauens anrufen |
| Kasko mit Werkstattbindung | Günstigerer Beitrag, Werkstatt laut Tarif | Police prüfen, vor der Reparatur Versicherung fragen |
| Kasko ohne Werkstattbindung | Regeln stehen in Ihren Bedingungen | Vor der Reparatur Versicherung fragen |
| Leasingauto | Bei Kasko entscheidet meist der Leasinggeber | Leasinggeber informieren, Vertrag lesen |
| Finanziertes Auto | Keine allgemeine Regel bekannt | Kreditvertrag prüfen, Bank im Zweifel informieren |
Ein neues Urteil zeigt, warum saubere Arbeit in der Kasko zählt. Der Bundesgerichtshof hat am 09.09.2026 entschieden (IV ZR 235/25): Der Kaskoversicherer erstattet die für die Reparatur erforderlichen Kosten. Unangemessene, überflüssige oder nicht durchgeführte Positionen gehören nicht dazu. Das sogenannte Werkstattrisiko trägt in der Kasko in der Regel der Versicherungsnehmer, anders als im Haftpflichtrecht. Eine Ausnahme gilt, wenn der Versicherer Vorgaben zur Werkstatt gemacht hat und Sie diese befolgt haben (Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Stand 11.10.2026).
Für Sie heißt das: Stimmen Sie die Reparatur vorher mit der Versicherung ab. Und wählen Sie eine Werkstatt, die sauber dokumentiert und nur abrechnet, was wirklich nötig ist.
Mit Werkstattbindung? Auch dann sind Sie bei uns richtig
Auch mit Werkstattbindung sind Sie bei uns richtig. Rufen Sie uns an, wir finden für jeden Vertrag eine Lösung. Wir sind Partnerwerkstatt vieler Versicherungen. Alle Wege zu uns stehen unter Kontakt.
Freie Werkstattwahl bei Leasing und Finanzierung
Bei einem Leasingauto gehört das Fahrzeug dem Leasinggeber. Informieren Sie ihn deshalb nach einem Unfall. Er ist Eigentümer und stimmt die weiteren Schritte ab (ADAC: Unfall mit dem Leasingauto, Artikel vom 08.05.2023). Nach einem Kaskoschaden entscheidet laut ADAC in den meisten Fällen der Leasinggeber, in welcher Werkstatt repariert wird.
Auch fällige Reparaturen regelt der Vertrag. Leasingnehmer müssen sie laut ADAC-Rechtsberatung in einer Vertragswerkstatt oder einer vertraglich bestimmten Werkstatt machen lassen. Lesen Sie deshalb vor der Reparatur von Unfallschäden das Kleingedruckte im Leasingvertrag (ADAC-Rechtsberatung zum Leasing, Stand 18.06.2026). Das gilt auch, wenn ein anderer schuld war: Klären Sie die Werkstatt am besten vorab mit dem Leasinggeber.
Für finanzierte Autos kennen wir keine allgemeine Werkstattregel, die wir Ihnen mit Quelle nennen könnten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt für Fahrzeuge, die über einen Kredit finanziert oder geleast sind, eine Vollkasko. Unser Rat: Prüfen Sie Ihren Kreditvertrag auf Vorgaben zur Reparatur und informieren Sie im Zweifel Ihre Bank.
Eine Sorge hören wir oft: Ist die Herstellergarantie weg, wenn eine freie Werkstatt repariert? Laut ADAC muss der Hersteller nach EU-Regeln akzeptieren, dass Inspektion oder Unfallreparatur in der Garantiezeit in einer freien Werkstatt erfolgen, wenn nach Herstellervorschriften gearbeitet wird. Die Garantie darf dann nicht mit diesem Hinweis verweigert werden (ADAC: Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt, Artikel vom 30.03.2026).
- Leasing: den Leasinggeber nach dem Unfall sofort informieren.
- Leasing und Kasko: meist bestimmt der Leasinggeber die Werkstatt.
- Finanzierung: Kreditvertrag prüfen, Bank im Zweifel informieren.
Was Sie als Geschädigter noch dürfen
Die Werkstatt ist nicht das Einzige, was Sie nach einem unverschuldeten Unfall selbst wählen. Sie dürfen sich auch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen aussuchen. Ein Vorschlag der gegnerischen Versicherung ist nicht verbindlich. Laut ADAC Nordrhein besteht der Anspruch ab etwa 800 bis 1.000 € Schadenhöhe. Die Kosten für Sachverständigen und Reparatur trägt die Versicherung des Verursachers entsprechend der Haftungsquote (ADAC Nordrhein, Pressemitteilung vom 13.03.2024).
Bei kleinen Schäden bis etwa 1.000 € rät der ADAC eher von einem Sachverständigen ab. Sonst bleiben Sie womöglich auf dessen Kosten sitzen. Dann reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt (ADAC: Ansprüche nach dem Unfall, Seitenstand 26.08.2026). Diesen Kostenvoranschlag erstellen wir für Sie.
- Mehrwertsteuer: Lassen Sie reparieren, wird die Rechnung mit Mehrwertsteuer erstattet. Rechnen Sie ohne Reparatur ab, also fiktiv, gibt es sie nicht. So steht es auch in § 249 BGB.
- Wertminderung: Sie ist laut ADAC bei Autos bis etwa 5 Jahre oder 100.000 km möglich. Die Höhe ermittelt der Sachverständige.
- Mietwagen: wenn Ihr Auto nicht verkehrssicher ist, Sie den Reparaturauftrag erteilt haben und auf ein Auto angewiesen sind. Sonst gibt es Nutzungsausfall.
- Anwalt: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung laut ADAC auch die Anwaltskosten.
Freie Werkstattwahl ja oder nein? In 3 Schritten zur Antwort
Wer hat den Unfall verursacht?
War es ein anderer, ist es ein Haftpflichtschaden. Dann wählen Sie die Werkstatt in der Regel selbst.
Zahlt Ihre eigene Kasko?
Dann schauen Sie in Ihre Police, ob dort eine Werkstattbindung steht. Fragen Sie vor der Reparatur bei Ihrer Versicherung nach.
Ist das Auto geleast oder finanziert?
Dann informieren Sie den Leasinggeber oder prüfen Ihren Kreditvertrag, bevor Sie einen Auftrag geben.
Sie sind unsicher, welcher Fall bei Ihnen vorliegt? Rufen Sie uns an. Wir gehen die drei Fragen gern mit Ihnen durch.
Wie Klink in Singen nach dem Unfall hilft
Wenn Sie sich für uns entscheiden, nehmen wir den Schaden gemeinsam mit Ihnen auf. Sie können ihn mit ein paar Fotos online melden oder direkt in die Josef-Schüttler-Straße 8 in Singen kommen. Wir erstellen einen übersichtlich kalkulierten Kostenvoranschlag und nennen Ihnen einen verbindlichen Fertigstellungstermin. Auf Wunsch übernehmen wir die Abwicklung und Abrechnung direkt mit der Versicherung.
Damit Sie mobil bleiben, stellen wir auf Wunsch einen Ersatzwagen oder holen Ihr Fahrzeug ab und bringen es fertig zurück. Ist Ihr Auto nicht fahrbereit, organisieren wir den Abschleppdienst. Details stehen unter Service, den Ablauf der Reparatur beschreibt Unfall & Karosserie. Karosseriebau und Fahrzeuglackierung arbeiten bei uns unter einem Dach, mit Original-Ersatzteilen. Auf unsere Arbeit geben wir Garantie, je nach Versicherungspartner bis zu 7 Jahre.
Wir sind für Geschädigte aus Singen, dem Hegau und vom westlichen Bodensee da, etwa aus Radolfzell, Engen oder Gottmadingen. Was direkt an der Unfallstelle zu tun ist, steht in unserer Unfall-Checkliste. Nach einem Zusammenstoß mit Wild hilft der Ratgeber Wildunfall: Was tun?.
Hinweis
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Gilt die freie Werkstattwahl bei einem Haftpflichtschaden?
Ja. Bei einem Haftpflichtschaden hat ein anderer den Unfall verursacht, und dessen Kfz-Haftpflicht zahlt. Laut ADAC dürfen Sie sich als Geschädigter die Reparaturwerkstatt dann selbst aussuchen. Eine Werkstattbindung in Ihrem eigenen Kaskotarif spielt dabei keine Rolle, denn sie betrifft nur Kaskoschäden. Klink in Singen repariert Unfallschäden für Geschädigte und rechnet auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Habe ich bei meiner Kfz-Versicherung freie Werkstattwahl?
Bei Teilkasko und Vollkasko kommt es auf Ihren Tarif an. Tarife mit Werkstattbindung bieten einen günstigeren Beitrag, wenn Sie eine vom Versicherer empfohlene Werkstatt nutzen; einige geben die Werkstatt vor. Prüfen Sie Ihre Police und fragen Sie vor der Reparatur bei Ihrer Versicherung nach. Auch mit Werkstattbindung sind Sie bei Klink in Singen richtig: Rufen Sie an, wir finden für jeden Vertrag eine Lösung.
Gilt die freie Werkstattwahl bei Leasing?
Bei einem Leasingauto ist der Leasinggeber Eigentümer. Nach einem Kaskoschaden entscheidet laut ADAC meist er, wo repariert wird, und Leasingverträge schreiben oft eine Vertragswerkstatt oder eine bestimmte Werkstatt vor. Informieren Sie den Leasinggeber nach dem Unfall und lesen Sie vor der Reparatur das Kleingedruckte. Klink in Singen erstellt Ihnen dafür einen Kostenvoranschlag.
Darf ich als Geschädigter den Sachverständigen selbst wählen?
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie sich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen selbst aussuchen. Ein Vorschlag der gegnerischen Versicherung ist nicht verbindlich. Laut ADAC Nordrhein besteht der Anspruch ab etwa 800 bis 1.000 € Schadenhöhe. Bei kleineren Schäden reicht meist ein Kostenvoranschlag, den Klink in Singen für Sie erstellt.
Freie Werkstattwahl ja oder nein: Woran erkenne ich, was für mich gilt?
Entscheidend ist, wer zahlt. Zahlt die Haftpflicht des Unfallverursachers, wählen Sie die Werkstatt in der Regel selbst. Zahlt Ihre eigene Kasko, gilt Ihr Tarif: Prüfen Sie die Police auf eine Werkstattbindung. Bei Leasing und Finanzierung zählen zusätzlich die Verträge mit Leasinggeber oder Bank. Im Zweifel klärt Klink in Singen die Lage gern gemeinsam mit Ihnen.
Sie haben die Wahl. Wir sind für Sie da.
Melden Sie den Schaden online mit ein paar Fotos oder rufen Sie uns an. Wir sagen Ihnen, wie es weitergeht, und übernehmen auf Wunsch die Abwicklung mit Ihrer Versicherung.
Mo – Do 07:30 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr · Freitag 07:30 – 13:00 Uhr
